Wappen der Gemeinde Weinitzen

Mit Wirkung vom 1. September 1979 verlieh die Steiermärkische Landesregierung der Gemeinde Weinitzen das Recht zur Führung eines Gemeindewappens.

Das Wappen entwarf Oberarchivrat Dr. Heinrich Purkarthofer vom Steiermärkischen Landesarchiv in Graz, der dazu folgenden Kommentar publizierte: "Weinitzen, von Slawen wohl nach vorgefundenen Weingärten benannt, wird im Montforter Urbar der Herrschaft Stadeck von etwa 1410 als zum freien Aigen (St. Veit ob Graz) gehörig erstmals erwähnt.

Dienstleute der Stadecker erwarben hier Lehen. Das Dorf Niederschöckl hingegen verkauften 1461 die Brüder Soyell an Hans von Stubenberg, der es mit Gutenberg verband. Niederschöckl war Lehen des Stiftes Göß, an das es wohl als Ausstattungsgut einer Nonne gekommen ist. In der Gemarktung von Niederschöckl, das mit zu den 1147 urkundlich genannten Neugereuten am Schöckl gehört, liegt auch Bleihütten, eine alte Eisenhütte, und Nadisch (1395). Nadischberg, ein altes, doch wie Weinitzen aufgegebenes Weinbaugebiet, liegt schon in der Katastralgemeinde Fölling. Hier wie in Nadisch konnten landesfürstliche Dienstleute, das Stift Rein, aber auch Grazer Bürger Besitz erlangen, den sie teilweise zu frommen Stiftungen an die Sadtpfarre verwendeten oder auch verkauften wie Friedrich Schneider, der seinen Wald 1441 an die Dominikanerinnen veräußerte. Er wurde Stadt- und Landrichter von Graz und übte als solcher auch über das Gemeindegebiet von Weinitzen die hohe Gerichtsbarkeit aus.

Als Wappen führte er eine dreifache Angel. Im Wappen der Gemeinde Weinitzen, die 1938 aus Weinitzen-Land, Niederschöckl und Fölling-Land (das Dorf kam an Groß-Graz) geschaffen wurde, teils noch landwirtschaftlich geprägt ist, aber immer mehr zu einer Wohnsitzgemeinde von Graz wird, sollte mit dem Zeichen eines mittelalterlichen Bürgers und Landrichters von Graz auf die Wechselbeziehung zwischen der Stadt und ihrem Umland hingewiesen werden.

Geduld und Zuversicht, gelehrt durch die Angel, helfen bewußtes Leben gestalten, Leben selbst zeigt jedes Blatt. Die Urkunde über die Verleihung des Rechtes zur Führung des Gemeindewappens.

 


Im silbernen Schild eine dreifache widerhakenlose rote Angel, aus deren rechts gekrümmten Haken abgeledigt je ein gestieltes auswärts gekehrtes rotes Weinblatt wächst.