Regierungsvorlage: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

Aus der Ukraine Vertriebene sollen dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

  • Einlangen im Nationalrat: 17. April 2024
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und zum Teil am 1. Juli 2024

Ziele

  • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
  • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

Inhalt

  • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
  • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
  • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

Hauptgesichtspunkte

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht werden. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren sollen außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen werden. Darüber hinaus soll hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

Weiterführende Links

Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion