Regeln für E-Scooter

 

Folgende gesetzliche Bestimmungen sind beim Fahren mit E-Scootern unter anderem zu beachten:

  1. Helmtragepflicht für Personen unter 16 Jahren
  2. Verpflichtende Ausrüstung mit Licht, Klingel und Blinker 
  3. Alkoholgrenze von 0,5 Promille
  4. Mitnahme von Personen am E-Scooter ist nicht erlaubt
  5. Güterbeförderung mit dem E-Scooter ist verboten(ausgenommen kleine Rollertasche oder anderes geeignetes Behältnis).
  6. Ist eine Radfahranlage (Radwege, Radfahrstreifen) vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.