Folgende gesetzliche Bestimmungen sind beim Fahren mit E-Scootern unter anderem zu beachten:
- Helmtragepflicht für Personen unter 16 Jahren
- Verpflichtende Ausrüstung mit Licht, Klingel und Blinker
- Alkoholgrenze von 0,5 Promille
- Mitnahme von Personen am E-Scooter ist nicht erlaubt
- Güterbeförderung mit dem E-Scooter ist verboten(ausgenommen kleine Rollertasche oder anderes geeignetes Behältnis).
- Ist eine Radfahranlage (Radwege, Radfahrstreifen) vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.


