Regeln für das Feuerwerk

Private Feuerwerke ab der Kategorie F2 (normale Silvesterkracher, Raketen etc.) sind laut Pyrotechnikgesetz im Ortsgebiet nicht erlaubt.

Das Abschießen von Pyrotechnik ist generell vor Kirchen, Pflegeheimen sowie in der unmittelbaren Nähe von öffentlichen Einrichtungen, Wäldern und Ställen untersagt.

Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu Verwaltungstrafen von bis zu 3.600 Euro führen.