Wohnschirm des Sozialministeriums

In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Programm WOHNSCHIRM.

Allgemeine Informationen

Der WOHNSCHIRM unterstützt Mieterinnen/Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Der WOHNSCHIRM kann auch bei der Begleichung von Energiekostenrückständen unterstützen.

Er bietetkostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind und ergänzt vorhandene Unterstützungsleistungen, etwa der Länder, der Städte oder der Gemeinden.

Seit 2023 können auch Menschen mit geringem Einkommen, die von teuerungsbedingten Energiekostenrückständen äußerst betroffen oder bedroht sind, unterstützt werden.

Konkret unterstützt der Wohnschirm Menschen durch:

  • Eine einmalige Übernahme von Kosten, die zur Sicherung der Wohnung notwendig sind – also Mietrückstände, Anwalts- und Gerichtskosten, sofern diese nicht selbst gedeckt werden können.
  • Sollte das derzeitige Mietverhältnis nicht mehr leistbar und dauerhaft sein, kann durch eine einmalige finanzielle Hilfe (Umzugspauschale) der Umzug in eine dauerhafte und leistbare Wohnung ermöglicht werden.
  • Sind Energiekostenrückstände vorhanden, unabhängig von der Wohnform, können diese vom Wohnschirm beglichen werden und zukünftige Energiekostenrückstände durch eine Pauschale verhindert werden.

Zuständige Stelle

Auf der Wohnschirm-Homepage (→ BMSGPK) können Sie nähere Informationen einholen und Ihre nächstgelegene Anlaufstelle finden. Es gibt ein österreichweites, flächendeckendes Angebot.

Beantragung

Besuchen Sie die Wohnschirm-Homepage (→ BMSGPK). Hier geben Sie in der Suchmaske an, ob Sie nur Mietschulden, nur Energiekostenrückstände oder beides haben und geben ihre Postleitzahl an. Anschließend vereinbaren Sie mit der nächstgelegenen Beratungseinrichtung einen Termin.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldezettel (Hauptwohnsitzbestätigung)
  • Einkommensnachweise (von allen im Haushalt lebenden Personen)
  • Nachweis über Mietkostenrückstand und/oder
  • Nachweis über Energiekostenrückstand bzw. Zahlungsverpflichtung

Zusätzliche Informationen

Der Wohnschirm ergänzt die Leistungen der Bundesländer, Städte und Gemeinden. Nachweise über bereits bezogene Leistungen müssen daher ebenfalls mit zum Beratungsgespräch genommen werden.

Auskunft zu den Beratungsstellen erhalten Sie zudem über das Bürgerservice des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:

Telefon: +43 (0) 800 201 611, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz